Nein heißt Nein!
Bei der Demonstration anlässlich des Frauenkampftages in Leipzig war ein Redebeitrag vom “Frauen für Frauen” Verein Leipzig zu hören, der einen Inhalt vermittelte, auf den wir hier kurz aufmerksam machen wollen.
Während in der radikalen Linken zumindest auf einer theoretischen Ebene Konsens ist, dass ein „Nein!“ einer Person ausreichen muss, damit das Gegenüber keine unerwünschten sexuellen Handlungen vornimmt, ist die Gesetzeslage der BRD davon weit entfernt. Ein „Nein“ reicht nicht aus, damit ungewollter Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung anerkannt wird. Sollte sich also eine Person, die zwar „Nein“ sagte, sich aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht körperlich gewehrt hat, für eine Anzeige entscheiden, geht der Täter (_die Täter_in) straf-frei aus und wird somit vom Gesetz geschützt.
Noch mal deutlich: Sex gegen den Willen von Betroffenen ist nicht strafbar!
In diesem Zusammenhang halten wir es durchaus für wichtig sich, trotz aller Kritik am aktuellen System, mit der Gesetzgebung auseinanderzusetzen, da es für die Betroffenen und potentiell Betroffenen sexueller Gewalt von großer Bedeutung ist, hier eine zeitnahe Behebung des Missstandes herbeizuführen.
Jede_r Betroffene_n von sexueller Gewalt muss selbst überlassen sein, sich an Repressionsbehörden zu wenden, dabei muss dies auch durch eine entsprechende Gesetzgebung ermöglicht werden, bzw. Aussicht auf Erfolg haben. Denn für Betroffene kann es verschiedenste und individuelle Beweggründe geben, warum eine Anzeige einer Vergewaltigung als notwendig empfunden wird, dies kann ihnen von Außenstehenden nicht abgesprochen werden.
Im Jahr 2011 unterzeichnete Deutschland neben 12 weiteren Mitgliedstaaten des Europarates die „Istanbul Konvention“. Laut dieser sollen alle sexuellen Handlungen, die ohne dem Einverständnis der Beteiligten geschehen, strafbar sein. Im letzten Jahr trat diese in Kraft. Trotz dessen gibt es in Deutschland bis jetzt noch keine rechtliche Umsetzung dieser Konvention.
Die Gesetzeslage Deutschlands hat somit massiven Änderungsbedarf, welcher allerdings von den Jurist_innen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht gesehen wird.
Deshalb hat der Verein Frauen für Frauen Leipzig eine Petition gestartet, um darauf hin zu wirken, den §177 StgB entsprechend des von der BRD unterzeichneten Völkerrechtsvertrages anzupassen.
Dort fehlen jedoch noch erschreckend viele Unterschriften. Deshalb fordern wir Euch auf: macht auf dieses Problem aufmerksam! Unterschreibt die Petition!
Denn „Nein“ heißt „Nein“!